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OLG Hamburg, 11.06.1985 - 2 UF 1/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 556
- FamRZ 1985, 1260
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89
Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …
Im Hinblick auf den von den Eheleuten erreichten sozialen Status hätte geprüft werden müssen, ob sie sich nicht länger als ihr zugestanden um qualifizierte Tätigkeiten hat bemühen dürfen und ob sie nach einem Mißerfolg ihrer Bemühungen nicht zunächst das Recht hatte, sich auf Kosten des Ehemannes fortzubilden oder umschulen zu lassen, um eine mit ihrer bisherigen Ausbildung vergleichbare berufliche Qualifikation zu erreichen, die bessere Aussichten am Arbeitsmarkt bietet (vgl. dazu etwa OLG Hamburg FamRZ 1985, 1260, 1261). - OLG Hamburg, 26.04.1991 - 12 UF 152/89
Prüfungspflicht des Zivilgerichts hinsichtlich der sozialhilferechtlichen …
Der Senat folgt der Auffassung des OLG Hamburg (2. FamS, FamRZ 1985, 1260), dass die geschiedene Ehefrau, die einer Fortbildungsobliegenheit nicht nachkommt, auch auf die Aufnahme einer nicht angemessenen Erwerbstätigkeit verwiesen werden darf, aus der ihr gegebenenfalls auch fiktive Einkünfte zugerechnet werden können.